Hitze wird zur tödlichen Falle | Kärntner Tierschutzverein Villach

Hitze wird zur tödlichen Falle

Tiere allein im heißen Auto: Dürfen Sie die Scheibe einschlagen? Immer wieder lassen nämlich unverantwortliche Halter ihre Tiere im Fahrzeug zurück, doch in nur wenigen Minuten kann sich das Innere des Autos an einem warmen Sommertag auf bis zu 70° Celsius aufheizen.

 

Für unsere tierischen Begleiter kann also ein Auto, wenn sie darin zurückgelassen werden, schnell zur Todesfalle werden. Dies betrifft nicht nur die heißen Sommermonate. Die Fahrzeugbesitzer unterschätzen viel zu oft die steigende Temperatur im inneren des Autos an kühleren Frühlings- oder Herbsttagen. Bitte lassen Sie deshalb nie die Tiere allein im Auto zurück. Auch leicht geöffnete Fenster gewährleisten keine ausreichende Luftzirkulation. Und Vorsicht bei einem Schattenparkplatz. Auch ohne direkte Sonneneinstrahlung wärmt sich der Innenraum des Autos schnell auf. Außerdem wandert die Sonne. Dann kann ein zunächst im Schatten stehendes Fahrzeug innerhalb weniger Minuten komplett der prallen Sonne ausgesetzt sein.

 

Ein heißes Auto ist eine Todesfalle
Trotz vieler Aufklärungskampagnen unterschätzen zahlreiche Fahrzeuglenker die Gefahr der Hitzeentwicklung in Autos. Hunde haben beispielsweise nur wenige Schweißdrüse und kühlen sich hauptsächlich über Hecheln ab. Wenn die Temperatur im Wageninneren zunimmt, können sie ihre Körpertemperatur nicht mehr regulieren. Sie erleiden irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand. Auch bereits gerettete Hunde können an den Folgen der Hitzequal sterben. Ein heißes Auto ist aber nicht nur für Hunde, sondern für jedes zurückgelassene Tier eine Todesfalle. Aufgrund der hohen Temperatur, die sich in wenigen Minuten entwickelt, sind natürlich auch Menschen, vor allem Kinder, in Lebensgefahr.

 

Darf ich die Scheibe einschlagen?
Wie reagiere ich richtig, wenn ich ein abgestelltes Fahrzeug vorfinde, in dem sich ein Tier oder ein Mensch befindet?
Mag. Patrick Boschitz, vom Rechtsservice des ÖAMTC Kärnten erklärt uns: „Sieht man ein Kind oder ein Tier, das in einem heißen Auto zurückgelassen wurde, sollte man sich zunächst umsehen, ob der Fahrzeuglenker irgendwo in der Nähe ist. Dazu kann man auch Passanten befragen und um Mithilfe bitten. Daneben sollte man unmittelbar Polizei, Feuerwehr oder auch den ÖAMTC verständigen.“

 

Wie sieht es rechtlich mit den Schäden aus?
Mag. Patrick Boschitz: „Sowohl das Einschlagen des Fensters im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 125 StGB – Sachbeschädigung) als auch das Einsperren eines Tieres bei extremer Hitze über einen längeren Zeitraum im Auto (§ 222 StGB – Tierquälerei) sind strafrechtlich relevante Handlungen. Noch schwerer wiegt strafrechtlich das Leben des Kindes. Ob das Einschlagen der Scheibe gerechtfertigt ist, ist anhand des rechtfertigenden Notstandes zu prüfen. Dieses Rechtsinstitut ist gesetzlich nicht explizit geregelt, sondern ergibt sich aus der Rechtsanalogie. Rechtlich gedeckt ist es dann, wenn Leib und Leben bedroht sind und es keine andere Möglichkeit gibt, um zu helfen. Somit muss der durch die Notstandshandlung verursachte Schaden, also die Handlung, weniger schwer wiegen als jener, der durch die Notstandssituation droht. Das heißt, die Gesundheit beziehungsweise das Leben des Kindes oder Hundes darf nicht gefährdet sein. Somit ist das Leben des Kindes oder auch des Tieres höher anzusetzen als die Beschädigung der Scheibe. Daher wäre das Einschlagen gerechtfertigt und man bleibt straffrei nach dem Strafgesetzbuch.“

 

Wie ist es mit dem Schadenersatz?
Mag. Patrick Boschitz: „Zivilrechtlich kann davon ausgegangen werden, dass es in der Regel zu keinem Schadenersatz kommt, die theoretische Möglichkeit besteht im Einzelfall jedoch trotzdem. Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, ABGB, sieht Schadenersatz nach billigem Ermessen des Gerichtes vor (§1306a ABGB). Das Gericht würdigt das Verhältnis von Beschädigung und Gefahr, die Unterlassung der Abwehr sowie die beidseitigen Vermögensverhältnisse. Gibt es eine aufrechte Kaskoversicherung, könnte der Schaden von dieser übernommen werden. Eine bestehende Haftpflichtversicherung deckt derartige Schäden nicht ab. Sollte vorschnell gehandelt worden sein, weil die Aufsichtsperson etwa nur kurz in einem Geschäft neben dem Fahrzeug war, droht ein Schadenersatzanspruch des Fahrzeugeigentümers, auch ein Strafverfahren ist nicht auszuschließen. Wenn möglich, sollte man bei so einem Vorfall Zeugen besitzen welche die Situation später bestätigen können.“

 

Mit diesem Bericht wollen wir Ihnen diese brisante Sachlage wieder einmal vor Augen führen, denn immer wieder lassen unverantwortliche Halter auch bei uns in Villach ihre Tiere im Fahrzeug zurück. Bitte bedenken Sie diese Informationen, bevor Sie aus dem Auto steigen, auch wenn es nur für eine anscheinend kurze Zeit ist.

 

Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle vor allem bei Mag. Patrick Boschitz, vom Rechtsservice des ÖAMTC Kärnten, der sich ohne zu zögern bereiterklärt hat, auch die rechtliche Lage, auf Wunsch vieler Anfragen bei uns im Tierheim, auszuführen, denn dieses Thema liegt dem ÖAMTC ebenso sehr am Herzen.

Ein geschlossenes Auto ist eine Todesfalle.