Gassigehen Verhaltensregeln | Kärntner Tierschutzverein Villach

Verhaltensregeln

für das Spazierengehen mit Hunden des Tierheims Villach

  • Diese Verhaltensregeln für Spaziergänger müssen unbedingt eingehalten werden um einen geregelten Ablauf im Sinne von Mensch und Tier zu garantieren.
  • Den Anweisungen unseres Personals zu bestimmten Tieren ist ausnahmslos Folge zu leisten!
  • Das Betreten der jeweiligen Tierunterkünfte ist grundsätzlich den Angestellten des Tierheims vorbehalten. Niemals darf ein Hund eigenständig abgeleint und ohne Leine laufen gelassen werden.
  • Achtung! Hunde an Flexi-Leinen können für Kleinkinder eine große Gefahr darstellen. Die Flexi-Leine kann sich um das Kind wickeln –  es besteht Strangulationsgefahr! Unbedingt Hund und Kind immer im Auge behalten.
  • Achtung! Es ist untersagt Kindern die Leinenführung zu überlassen!
  • Bei Begegnungen mit anderen Hunden, bitte Hunde frühzeitig kurz an d er Leine führen und gegebenenfalls weiträumig ausweichen.
  • Bei Autofahrten müssen Sicherheitsvorkehrungen wie Hundebox oder Sicherheitsgurt für Hunde gegeben sein.
  • Sollte ein Hund bei einem Spaziergang entlaufen verständigen Sie umgehend unser Personal unter der Telefonnummer 04242 54125.
  • Bitte lassen Sie den Hund anfangs in Ruhe an allem schnüffeln. Er muss nicht unbedingt “bei Fuß gehen” oder laufend “Sitz” oder “Platz” machen. Hunde die aus dem Zwinger kommen sind hierfür viel zu aufgeregt, als dass sie sich darauf konzentrieren können.
  • Eine Übernachtung ist bei Spaziergängern leider nicht möglich.

Wir wünschen einen schönen Spaziergang mit unseren Hunden!